Call for Ideas

Call for Ideas

Call for
Ideas

20.8. - 29.10.25

Jeden Herbst sucht Migros-Kulturprozent Sparx wieder neue Projektvisionen junger Kulturschaffender.
Die geförderten Gruppen werden während der viermonatigen Sparx-Studiozeit unterstützt durch:

  • individuelles Coaching
  • Vernetzungsangeboten an den Studio Days
  • Expert*innen Treffen
  • ein persönlicher Förderbeitrag von 6500 CHF
  • einem Betrag an die soziale Sicherheit von rund 12% des Förderbetrages
  • Materialbeitrag für die Ideenentwicklung
  • Übernahme der Mobilitätskosten zu den Studio Days

Zündende
Ideen gesucht

Der Call for Ideas 2024 ist jetzt geschlossen. Neue Projektvisionen können wieder ab dem 20. August 2025 eingereicht werden. Migros-Kulturprozent Sparx fördert spartenübergreifend junge Kulturschaffende in Gruppen von 2-4 Personen bei der selbständigen Weiterentwicklung ihrer Projektvision. Alle wichtigen Informationen sind im Merkblatt zu finden.
Hier Projektvision einreichen
Sparx Merkblatt

So reicht ihr euer Gesuch ein:

Um eine Projektvision bei Sparx einzureichen, müsst ihr die Fragen im Gesuchformular beantworten, ein Budget erfassen, ein persönliches Projektbeispiel einreichen und eure CVs mitsenden.
Zusammenfassend gehören folgende Materialien zu eurem Gesuch:

  • Vollständiges Gesuchsformular inkl. Budget der Projektvision
  • Persönliches Projektbeispiel aller Gesuchstellenden
  • CV aller Gesuchsstellenden
  • Projektvisualisierung (optional)

Basierend auf den Teilnahmebedingungen sowie den Auswahlkriterien wird der Auswahlprozess in einem dreiteiligen Verfahren durchgeführt.

  1. In der ersten, formalen Prüfung werden die Teilnahmebedingungen sowie die Ausschlusskriterien überprüft.
  2. Im zweiten Schritt, einer internen Prüfung, werden alle Eingaben basierend auf den Anforderungen für die Professionalität der Teilnehmenden, dem Inhalt der eingereichten Projektvision sowie deren Eignung für die Förderung durch Sparx beurteilt. Über die Entscheidungen in diesem Schritt werden alle Gesuchstellenden Mitte Dezember 2025 informiert.
  3. Die finale Entscheidung darüber, welche Gruppen durch Sparx gefördert werden, trifft ein externes Auswahlkomitee aus der Vorauswahl. In diesem Schritt werden die Gesuche komplett anonymisiert und ohne jegliche Anhänge betrachtet. Das Auswahlkomitee setzt sich aus fünf jungen Kunst- und Kulturschaffenden zusammen, die durch die Partner*innen aus dem Sparx-Netzwerk nominiert werden oder bereits Teil der Sparx Studiozeit waren.

Die finale Auswahl der Studiogruppen wird bis 1. Februar 2026 bekannt gegeben.

Hast du Fragen oder brauchst Unterstützung?

Sparx bietet von August bis Oktober verschiedene Unterstützungsangebote während dem Call for Ideas.

Im Rahmen unserer öffentlichen Fragestunde kannst du gemeinsam mit anderen Interessierten alle deine Fragen klären, die du zu unserem Call for Ideas hast

  • Öffentliche Fragestunden - Zoom-In.
    • 8.10.2025 - 17:00. Zugang über diesen Link
    • 22.10.2025 - 13:00. Zugang über diesen Link

Brauchst du Hilfe bei der Verschriftlichung deines Gesuchs? Der Writing Support bietet dir die Möglichkeit, in einer persönlichen Beratung Unsicherheiten zu klären.

  • Die Anmeldung zum Writing Support findet über diesen Link statt.

Teilnahmebedingungen

Sparx richtet sich an junge Kunst- und Kulturschaffende aller Sparten, die am Anfang ihrer professionellen, künstlerischen Laufbahn stehen. Um eine Projektvision für die Sparx-Studiozeit einzureichen, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Eine Gruppe umfasst mindestens 2 bis maximal 4 Personen.
  • Alle Geförderten sind mindestens 18 Jahre alt.
  • Die Geförderten stehen am Anfang der Professionalisierung und haben bereits erste Erfahrungen in künstlerischen und kulturellen Projekten gesammelt. Sie haben die Bestrebung, ihrem künstlerischen/kulturellen Schaffen professionell nachzugehen. Dies beschreiben sie im Eingabeformular und können es durch ihren Lebenslauf sowie ein passendes Projektbeispiel nachweisen.
  • Die Geförderten sind zum Zeitpunkt der Eingabe sowie während Sparx Studio nicht an einer Kunsthochschule eingeschrieben.
  • Alle Geförderten sind bereit, aktiv an der viermonatigen Studiozeit teilzunehmen und die Projektvision weiterzuentwickeln.
  • Die Entwicklung der Projektvision bzw. die Umsetzung des Projekts muss in der Schweiz stattfinden. Während der viermonatigen Studiozeit müssen die Geförderten in der Schweiz wohnen und über ein Bankkonto mit einer Schweizer IBAN verfügen.